Teilnahmebedingungen

 „Nominier-Aktion 2024“

1) Dieser Wettbewerb wird von DEFLEX-Dichtsysteme GmbH (in der Folge DEFLEX genannt) durchgeführt.

2) Die Dauer des Gewinnspiels ist vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024 um 12:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online (via Instagram) die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

3) Das Thema lautet „Nominieren“. Es sollen Projekte/Ideen/Situationen eines Fremd-Projekts nominiert werden. In Form einer Kurzbeschreibung und Fotos (maximal 10) mit bestenfalls schönen, authentischen und eindrucksvollen Motiven. Beispiel für eine Einleitung des Beschreibungstexts: „Hiermit nominieren wir „@XY“ das Projekt von „@ZZ“ für die NOMINIER AKTION von @insektenschuetzer …“

3.1) Seit dem 16.07.2024 ist es auch möglich, sich selbst zu nominieren. In Form einer Kurzbeschreibung und Fotos (maximal 10) mit bestenfalls schönen, authentischen und eindrucksvollen Motiven. Beispiel für eine Einleitung des Beschreibungstexts: „Hiermit nominiere(n) ich/wir „@XY“ mein/unser Projekt für die NOMINIER AKTION von @insektenschuetzer …“

4) Mit dem Posten der Bilder, der Kurzbeschreibung und Verlinkung des Profils @insektenschuetzer in Bild und Text erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit diesen Teilnahmebedingungen und weiteren Datenschutzbedingungen einverstanden.

5) Die Endauswahl des Siegerprojektes wird durch ein Voting vorgenommen. Die Jury behält sich vor, aus allen Einsendungen eine Vorauswahl zu treffen, aus welcher dann der/die Gewinner*in gekürt wird. Der Preis ist ein Geldwert von insgesamt 1000 Euro, wovon 700 Euro an das nominierte Projekt gehen und 300 Euro an die Person, die das Projekt nominiert hat. Eine Aufstockung des Preisgeldes erfolgte am 24.04.2024. 

5.1) Gewinnt ein sich selbst nominiertes Projekt, erhält dieses 700 Euro Preisgeld. Der zweite Platz erhält insgesamt ein Preisgeld von 300 Euro. 

6) Die Preisträger*innen erhalten die Gewinnbenachrichtigungen per Privatnachricht auf Instagram.

7) Bis zu insgesamt 10 Digitalfotos, an denen die Teilnehmer*innen/bzw. das nominierte Projekt die uneingeschränkten Urheber und Nutzungsrechte besitzen und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen, können vom 01. April bis zum 30. September des laufenden Jahres hochgeladen/gepostet werden.

8) Die digitalen Bilddateien sollen möglichst in voller Auflösung hochgeladen werden. Die Fotos sollen weder Wasserzeichen noch Signets enthalten. Die Nachbearbeitung der Dateien mit einem entsprechenden Programm ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motivs erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.

9) DEFLEX behält sich das Recht auf Ablehnung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Eine Benachrichtigung über die Ablehnung der Bilder erfolgt nicht.

10) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der/die Teilnehmer*in DEFLEX, den Sponsoren des Wettbewerbs und den mit DEFLEX verbundenen Unternehmen ein unwiderrufliches, einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, um das/die hochgeladene/n Foto/s für seine PR-Arbeit zu nutzen. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung von DEFLEX.

11) Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und in der folgenden Kommunikation, an dem sich der/die Teilnehmer*in beteiligt hat. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für:
a) die Präsentation in Ausstellungen,
b) die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken,
c) die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen,
d) die Darstellung der Leistungen von DEFLEX. Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den/die Teilnehmer*in.

12) Mit der Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmer*in das nominierte Projekt, dass er/sie Urheber*in der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der/die Teilnehmer*in bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbare abgebildete Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der/die Teilnehmer*in DEFLEX gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

13) Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein/eine Teilnehmer*in in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines/ihres gesetzlichen Vertreters.

14) Angestellte von DEFLEX und andere, an der Konzeption und Umsetzung des Fotowettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme in der Weise ausgeschlossen, als dass diese ggf. außer Konkurrenz teilnehmen.

15) Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass sein/ihr Name und Benutzername als Urheber genannt wird.

16) DEFLEX übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an eingereichten Dateien.

17) Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf einen Preis und der Veranstalter des Wettbewerbs kann ersatzweise einen anderen Gewinner bestimmen.

18) Für das Veröffentlichen von Fotos sowie der Kurzbeschreibung im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt.

19) Der/die Teilnehmer*in ist mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

20) Mit der Teilnahme stimmt der/die Teilnehmer*in den Datenschutzrichtlinien des Bewerbers zu und ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten (Texte und Bilder) gespeichert und verarbeitet werden. Die Datenschutzhinweise sind im Bereich Datenschutz der Webseite einsehbar.

21) Mit der Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er/sie damit einverstanden ist, Instagram-Privatnachrichten und E-Mails von DEFLEX zu erhalten, die in Zusammenhang mit dem Insektenschützer-Wettbewerb stehen, an welchem er/sie teilnimmt.

22) Der/die Teilnehmer*in kann seine/ihre erklärte Einwilligung zur Speicherung und Darstellung der Inhalte jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Seite angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/*in umgehend gelöscht. Ausgenommen sind Fotos/Kurzbeschreibungen, die nach der Jurierung auf der Seite „Gewinner“ dargestellt werden.

23) Mit dem Hochladen der Fotodateien, der Kurzbeschreibung und Verlinkung des Instagram-Profils @insektenschuetzer in Bild und Text erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

24) Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die DEFLEX-Dichtsysteme GmbH.

25) Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Seite. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

26) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.